Berufsausbildungsvertrag Teil 1

Berufsausbildungsvertrag Teil 1

Auszubildender im kaufmännischen Beruf ist, wer im Geschäftsbetrieb eines kaufmännischen Unternehmens zur Erlernung kaufmännischer Dienste tätig ist.

a) Abschluss des Berufsausbildungsvertrages

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung unterzeichnet. Bei Minderjährigen Auszubildenden muss ein gesetzlicher Vertreter mitunterschreiben. Zur Genehmigung und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist der Berufsausbildungsvertrag vom Ausbildenden unmittelbar nach Abschluss der IHK vorzulegen. Nur wer in dieses Verzeichnis eingetragen ist, wird zur Zwischen- und Abschlussprüfung der IHK zugelassen.

b) Pflichten des Ausbildenden (Rechte des Auszubildenden)

Die Ausbildung hat, planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert, die theoretischen Kenntnisse, praktischen Fertigkeiten und personale Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Die Ausbildung kann auch in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, ihn zum Besuch der Berufsschule und zum Führen eines Ausbildungsnachweises anzuhalten und diesen durchzusehen. Für den Besuch der Berufsschule und für die Teilnahme an Prüfungen müssen die Auszubildenden freigestellt werden.

Fürsorge

Dem Auszubildenden steht eine angemessene mindestens jährlich ansteigende Vergütung zu. Dies wird vertraglich festgehalten. Der Ausbildende muss den Auszubildenden zur Sozialversicherung anmelden sowie die Beiträge dafür entrichten. Er hat dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie gesundheitlich und sittlich nicht gefährdet wird.

Zeugnis

Bei Beendigung der Ausbildung hat der Ausbildende ein Zeugnis über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse (einfaches Zeugnis) auszustellen. Auf Verlangen des Auszubildenden ist es auch auf Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten zu erweitern (qualifiziertes Zeugnis).

Unser Fazit

Im nächsten Teil werden über die weiteren Punkte des Berufsausbildungsvertrages gesprochen.

Comments are closed.

Karsten Beister hat 4,86 von 5 Sternen 222 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Diese Seite verwendet Cookies sowie Google Analytics. Wählen Sie "Ablehnen" oder "Zustimmen", um Analytics zuzustimmen oder dieses abzulehnen. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz und im Impressum.