Pauschbeträge für Sachentnahmen 2019

Pauschbeträge für Sachentnahmen 2019

Das BMF hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben

(BMF, Schreiben vom 12.12.2018 – IV A 4 – S 1547/13/10001-06).

Gewerbezweig ermäßigter Steuersatz in EUR voller Steuersatz in EUR insgesamt in EUR
(Jahreswert eine Person ohne USt) (Jahreswert eine Person ohne USt) (Jahreswert eine Person ohne USt)
Bäckerei 1.211 404 1.615
Fleischerei/Metzgerei 886 860 1.746
Gaststätte aller Art
a) mit Abgabe von kalten Speisen 1.120 1.081 2.201
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 1.680 1.758 3.438
Getränkeeinzelhandel 105 300 405
Café und Konditorei 1.172 638 1.810
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier 586 79 665
Nahrungs- und Genussmittel 1.133 678 1.811
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln 274 235 509

Hinweise: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

   

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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