Änderungen des UStAE zum 31.12.2018

Änderungen des UStAE zum 31.12.2018

Das BMF hat den UStAE mit Änderungen zum 31.12.2018 veröffentlicht. Eingearbeitet wurden die neuere Rechtsprechung sowie verschiedene redaktionelle Änderungen (BMF, Schreiben vom 14.12.2018 – III C 3 – S 7015/17/10002 (2018/0714758).

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 13.12.2017 – III C 3 – S 7015/16/10003, BStBl I S. 1667, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist.

Außerdem enthält der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.

Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. 

   

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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