Kleinbetragsrechnungen ab 01.01.2017

Kleinbetragsrechnungen ab 01.01.2017

Das BMF hat die Grenze für Rechnungen über Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV erhöht ().

Hierzu führte das BMF weiter aus:

Hinweis: Die Änderungen sind auf alle ab ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.
Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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