Buchung BüromaterialBürobedarf sind Arbeitsmittel, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben im Bereich Verwaltung dienen. Derartige Gegenstände haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Die Aufwendungen für Bürobedarf werden auf das Konto Bürobedarf gebucht, die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer das Konto “Abziehbare Vorsteuer”.

Beispiele für Bürobedarf sind:

  • Schreibmaterialien, Stifte,
  • Schreib- und Kopierpapier,
  • Ordner,
  • Büroklammern,
  • Zeichenmaterial,
  • Fotokopien,
  • Filme und fotografische Arbeiten,
  • Anfertigungen von Schildern,
  • CD/DVD-Rohlinge,
  • Magnetbänder etc.

Aber hier steckt der Teufel im Detail. Denn die Grenze zur Büroausstattung und damit Anlagevermögen ist fließend. Gegenstände die dem Unternehmen dauerhaft dienen zählen grundsätzlich zum Anlagevermögen. Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn erst ab einem Wert von 150 EUR (ab 01.01.2018 250 EUR) Büroausstattung angenommen wird. An der Stelle ist noch zu beachten, dass Büromöbel gem. Afa-Tabelle eine vergleichsweise lange Nutzungsdauer von 13 Jahren haben. Daher sollte geprüft werden, ob ggf. ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) vorliegt.

Folgende Konten (SKR03) kommen i.d.R. zum Einsatz:

  • 0420 Büroeinrichtung
  • 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR
  • 0485 Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 EUR (Sammelposten)
  • 4930 Büromaterial
  • 4985 Werkzeuge und Kleingeräte

Büromaterial am Besten hier beziehen:

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