Rentenversicherungsbeiträge sinken

Rentenversicherungsbeiträge sinken

Die Rentenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2018 von 18,7 auf 18,6%. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitrag von 24,8 auf 24,7%.

Für Minijobber sinkt der Eigenanteil von 3,7% auf 3,6%, sofern keine Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt (13,6% bei Minijobs in Privathaushalten). Arbeitgeber zahlen weiterhin einen Renten-Pauschalbeitrag in Höhe von 15% (bzw. 5% bei Minijobs in Privathaushalten).

Gesetze im Urteil

§ 1 SGB VI
Beschäftigte
§ 2 SGB VI
Selsbtständige Tätige
§ 158 SGB VI
Beitragssätze
§ 160 SGB VI
Verordnungsermächtigung
§ 177 SGB VI
Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten
§ 215 SGB VI
Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 287e SGB VI
Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet
Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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