Kassenführung

Das Kassenbuch ist im Rechnungswesen ein Hauptbuch, das sämtliche Barzahlungsvorgänge (Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Einlagen und Entnahmen) eines Unternehmens beinhaltet und zur Ermittlung des Kassenbestands dient.

Fehler in der Kassenführung führen zu einer nicht ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Zuschätzungen seitens des Finanzamts und hohe Steuernachforderungen sind oft die Folge.

Die Rechtsgrundlage folgt aus § 146 Abgabenordnung (AO) und aus § 22 Umsatzsteuergesetz (UStG), wonach jeder einzelne Umsatz aufzuzeichnen ist. Wer buchführungspflichtig ist, muss ein Kassenbuch führen.

Das Kassenbuch dokumentiert zu jedem Geschäftsvorfall die Informationen:

  • Das Datum des Geschäftsvorfalls

  • Es ist der Beleg oder der Eigenbeleg nötig.

  • Eine fortlaufende Nummer zur eindeutigen Zuordnung des Beleges bzw. der Quittung zu dem Geschäftsvorfall

  • Eine erklärende Bezeichnung des Geschäftsvorfalls

  • Der für diesen Geschäftsvorfall zu Grunde liegende Umsatzsteuersatz

  • Der Betrag und die Währung des Geschäftsvorfalls, der als Einnahme in die Kasse dokumentiert werden soll, falls vorhanden. Das umfasst auch Anzahlungen und Einlagen.

  • Der Betrag und die Währung des Geschäftsvorfalls, der als Ausgabe durch die Kasse dokumentiert werden soll, falls vorhanden.

  • Die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer, die sich aus Steuersatz und Einnahme bzw. Ausgabe aus der Kasse ergibt

  • Der jeweils aktuelle Kassenbestand unter Berücksichtigung der eingebuchten Geschäftsvorfälle

Unser Fazit

Wer nicht buchführungspflichtig ist, also seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss ebenfalls kein Kassenbuch führen. Doch zum einen ist es aus betriebswirtschaftlichen Gründen für alle Unternehmen ratsam, laufende Bargeschäfte in einem Kassenbuch festzuhalten.

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