Anhebung der Schwelle bei GWG

Die Regierungskoalition hat sich Anfang März auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 EUR sollen künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien oder auch Tablets bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden können.

Hinweis: Die neue Schwelle soll ab dem 01.01.2018 gelten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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