Die Oberfinanzdirektion hat sich zur Frage geäußert, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs.5 Satz 1 Nr.4 EStG zuzuordnen sind (OFD Frankfurt/Main vom 30.06.2016). Hierzu vertreten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung: Bei Aufwendungen […]