Marketing

Häufig stellt sich die Frage, ob Ausgaben zu Vermögensgegenständen (Bilanz) oder Aufwand (GuV) führen. Klassiker ist dabei die Frage nach den Marketingkosten. Was muss man wissen?

Marketingkosten und Kosten für Marktstudien dienen dazu, die eigenen Produkte bzw. die eigenen Dienstleistungen besser am Markt zu platzieren. Diese Maßnahmen dienen somit dem Vertrieb und gehören somit zu den laufenden Aufwendungen. Sie können nicht als immaterielle Wirtschaftsgüter qualifiziert werden. Aufwendungen von Drittfirmen, buchen sie auf das Konto SKR03 4780 »Fremdarbeiten (Vertrieb)« oder alternativ auf SKR03 4600 »Werbekosten«.

Die Umsatzsteuer, die z.B. eine Werbeagentur für Marketingkosten in Rechnung stellt, werden auf das Konto SKR03 »Abziehbare Vorsteuer 19%« gebucht.

Empfehlung

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