I. Einleitung
Durch den immer weiter fortschreitenden grenzüberschreitenden gewerblichen Han-del und die damit verbundenen formalen Nachweispflichten insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen gewinnt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) einen immer höheren Stellenwert. Fehler im Zusammenhang mit der Überprüfung der USt-IDNr. des Abnehmers führen in der Praxis regelmäßig zur Versagung der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung/Dienstleistung und zur Nacherhebung von Umsatzsteuer zzgl. erheblicher Zinsen.

II. Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die USt-IDNr. wird von jedem Staat der EU an Unternehmer auf Antrag vergeben, um sie im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr eindeutig identifizieren zu können. Neben der eindeutigen Identifizierung dient sie innerhalb des europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der angefallenen Umsatzsteuer durch die Finanzämter. Eine Versteuerung innergemeinschaftlicher Erwerbe wird so sichergestellt.

Der Unternehmer ist nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht grds. verpflichtet, bei der Erbringung von innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungen die USt-IDNr. seines Kunden/Abnehmers aufzuzeichnen und diese in einer zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.