Gesundheitsfreibetrag

Als Arbeitgebern dürfen Sie (Vorsorge-)Leistungen für die Gesundheit (Gesundheitsfreibetrag) Ihrer Belegschaft bezahlen. Gesetzlich erlaubt sind pro Mitarbeiter bis zu 500 Euro im Kalenderjahr, die als steuerfrei Arbeitgeberleistung in Betracht kommen. Bislang verlangt die Finanzverwaltung dafür einen Nachweis, dass die Maßnahmen ein besonders qualifizierten Anbieter durchführt. Das FG Bremen lockerte diese Praxis.

Lassen Sie sich diese Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nicht entgehen!

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

Comments are closed.

Karsten Beister hat 4,86 von 5 Sternen 222 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Diese Seite verwendet Cookies sowie Google Analytics. Wählen Sie "Ablehnen" oder "Zustimmen", um Analytics zuzustimmen oder dieses abzulehnen. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz und im Impressum.