IAS/IFRS vs. HGB

Einführung

In Deutschland gilt folgendes: Alle Unternehmen können ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Außerdem ist es diesen Unternehmen gestattet, ergänzend zu ihrem HGB-Jahresabschluss einen zusätzlich freiwillig erstellten IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die meisten Mittelständler in Deutschland bereiten sich einer Umfrage zufolge auf die neuen internationalen Bilanzierungsregeln vor. Fast 60 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit IFRS befasst, ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. 80 Prozent der 600 befragten Firmen wollen allerdings ihre Rechnungslegung nicht umstellen.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 20% der Unternehmen umstellen wollen. Im Wesentlichen getrieben durch gesellschaftlicher Strukturen: Ausländische Muttergesellschaften, die eine Abschluss nach internationaler Rechnungslegung fordern.

Für alle diejenigen, die einen schnellen Überblick zu den Unterschieden zwischen IAS/IFRS  und HGB (und US GAAP) haben möchten, habe ich hier ein Übersicht eingestellt.

Vergleich IAS/IFRS, HBG und US-GAAP


Auswirkung auf die Jahresabschlussanalyse

Im Zuge der Globalisierung schließen sich weltweit Unternehmen zusammen, werden gekauft, verkauf oder gehen in anderen Unternehmen auf. In diesem Zusammenhang werden auch die Entscheidungsprozesse zentralisiert. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen über den Weg eines Unternehmens nicht mehr an dem Ort getroffen werden, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Doch auch wenn die Unternehmensleitung zentralisiert wird, so bleibt das Rechnungswesen in den meisten Fällen an dem Ort der Tätigkeit. Problematisch ist hierbei dass gesetzlich, organisatorisch und technisch unterschiedliche Voraussetzungen herrschen. Aus der Sicht eines deutschen Unternehmens gilt das HGB und für den Rest der Welt die Vorschriften der IAS/IFRS oder US-GAAP.
Wesentlicher Unterschied zwischen diesen Rechnungslegungsstandards ist, dass bei dem HGB das Vorsichtsprinzip und der Gläubigerschutz im Vordergrund stehen, während bei IAS/IFRS und US-GAAP die Lieferung von entscheidungsnützlichen Informationen und die Interessen des Anteilseigners im Vordergrund stehen.

Für größere, insbesondere börsennotierte Unternehmen, werden häufig keine Geschäftsberichte veröffentlicht, die nach dem HGB aufgestellt sind. Für die Jahresabschlussanalyse bedeutet dies, dass bei der Auswahl des auszuwertenden Materials genau darauf geachtet werden muss, nach welchen Rech-nungslegungsvorschriften diese aufgestellt wurden.
Insbesondere bei der Bewertung von stillen Reserven können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Beispielsweise ist es nach IAS/IFRS möglich, für Anlagevermögen eine Neubewertung zum fair value (i.d.R. Marktwert) vorzu-nehmen, auch dann, wenn das diese bereits voll abgeschrieben wurde.

Dagegen sind steuerliche Tatbestände nach IAS/IFRS keinesfalls einzubeziehen. So dass die Bewertung eines Anlagegutes im Jahresabschluss, je nach Rechnungslegungsvorschrift, erheblich abweichen kann.