Umsatzsteuer
Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung
Bei einer vorliegenden Dauerfristverlängerung kann die Sondervorauszahlung auch im Jahr 2011 auf die Dezember-Voranmeldung angerechnet werden. Der BFH hatte im Jahr 2008 entschieden, dass die Anrechnung erst auf die Jahreserklärung vorgenommen werden könne. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil jedoch nur für Insolvenzfälle an. Nach einem Erlass des Finanzministeriums
Brandenburg wird auch im Jahr 2011 bereits mit der Dezember-Voranmeldung die Sondervorauszahlung verrechnet. Sollte die Finanzverwaltung tatsächlich keine Anrechnung vornehmen, sollte Einspruch eingelegt und auf den Erlass vom 26.09.2011 hingewiesen werden (Az. 31 - S 7348 - 1/09).
Quelle: bbh Infobrief | Januar 2012
Anrechnung Sondervorauszahlung
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23.11.2011 das neue Vordruckmuster USt 1 ZS bekanntgegeben. Es handelt sich um ein Vordruckmuster für die Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Erklärung. Mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt ist dieser Vordruck unverändert anzuwenden. Abweichungen vom Vordruck sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
Quelle: bbh Infobrief | Januar 2012
Vorsteuer bei Photovoltaikanlage
Am 09.11.2011 wurden drei Urteile über den Vorsteuerabzug bei der Errichtung bzw. Renovierung von Gebäudedächern im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikanlagen entschieden.
Im ersten Fall wurde entschieden, dass der Stromerzeuger den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines neu errichteten, nicht anderweitig genutzten Schuppens teilweise beanspruchen kann. Voraussetzung ist, dass die unternehmerische Nutzung mindestens 10% beträgt. Der anteilige Vorsteuerabzug aus der Herstellung des Schuppens ist gegebenenfalls zu schätzen (XI R 29/09).
Im zweiten Fall wurde entschieden, dass ein neu errichteter Carport für die Unterstellung des privaten Pkw zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, sofern der Stromerzeuger eine PV-Anlage auf dem Dach installiert. Die unternehmerische Nutzung muss mindestens 10% betragen, die private Verwendung des Carports muss aber infolge als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden (XI R 21/10).
Im dritten Fall ging es um die Dachrenovierung einer schon vorhandenen leerstehenden Scheune. Die Neueindeckung des Daches wurde vorgenommen, um eine PV-Anlage auf dem Dach zu installieren. Für die Aufwendungen aus der Neueindeckung des Daches kann nach Auffassung des BFH der Vorsteuerabzug teilweise beansprucht werden. Hier ist die Nutzung des gesamten Gebäudes der unternehmerischen Nutzung für die Stromlieferung gegenüberzustellen. Die anteiligen Vorsteuerabzugsbeträge sind ohne Berücksichtigung der 10%-Grenze ansetzbar, da es hier nicht um Herstellungskosten, sondern um Erhaltungsaufwendungen in Form von Dienstleistungen geht (XI R 29/10).
Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011
Zuordnungsentscheidung bei Umsatzsteuer
Siehe Dokument: Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung für Zwecke der Umsatzsteuer
Der Unternehmer kann einen gemischtgenutzten Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, ihn in vollem Umfang im Privatvermögen belassen oder ihn im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem Unternehmensvermögen zuordnen.
Diese Zuordnungsentscheidung ist zeitnah zu treffen, das heißt, spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung zu dokumentieren. Keine zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn dies dem Finanzamt erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen mitgeteilt wird (31. Mai des Folgejahres).
Hinweis: Mit dem Urteil vom 07.07.2011 stellt der BFH klar, dass die Entscheidung über die Zuordnung nicht bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen muss. Allerdings ist die Zuordnungsentscheidung in der Jahreserklärung auch bei Fristverlängerung nicht mehr wirksam, wenn diese nach Ablauf der gesetzlichen Steuererklärungsfrist erfolgt.
Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011
Innergemeinschaftliche Lieferung - Reihengeschäft
Nach dem Urteil des BFH vom 11.08.2011 kann die Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsortes unschädlich sein. Bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten ist die erste Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Hierzu muss der erste Abnehmer eine Beauftragung und eine Vollmacht zur Abholung und Beförderung des gelieferten Gegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilen, die Kosten für die Beförderung werden aber vom zweiten Abnehmer getragen.
Nach EuGH-Rechtsprechung kommt es auf die Verpflichtung und die Absichtsbekundung an, den Gegenstand unter Verwendung einer nicht vom Liefermitgliedstaat erteilten USt-Id-Nr. in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern.
Im entschiedenen Fall waren zwar die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt, allerdings konnte sich die Klägerin auf den Vertrauensschutz berufen. Aufgrund der vorliegenden Vollmacht war von einer Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet auszugehen.
Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011
Differenzbesteuerung - Verkauf PKW aus Betriebsvermögen
Siehe Dokumente: Differenzbesteuerung eines betrieblich genutzten PKW nicht möglich
Der BFH hat mit Urteil vom 29.06.2011 entschieden, dass die Veräußerung eines Pkw ggf. nicht der Differenzbesteuerung unterliegt, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern ist. In dem zugrundeliegenden Urteil hatte ein Kioskbetreiber den Pkw als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen genutzt.
Die Differenzbesteuerung ist nur anwendbar, wenn der Unternehmer als Wiederverkäufer gehandelt hat. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Wiederverkauf des Gegenstandes bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war. Der Wiederverkauf muss aufgrund seiner Häufigkeit zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehören.
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Vorsteuerabszug aus Rechnungen
Hochpreiser sind vermeintliche Zwischenhändler, die zum Schein in den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen eingeschaltet werden, wenn ein Teil des vereinbarten Kaufpreises „schwarz“ gezahlt werden soll. Der tatsächliche Veräußerer und der tatsächliche Erwerber sind hier übereingekommen, um dem Veräußerer eine entsprechende Steuerverkürzung zu ermöglichen. Dem Erwerber des Nutzfahrzeuges steht in diesen Fällen kein Vorsteuerabzug aus der erteilten Rechnung des Hochpreisers zu, da Rechnungsaussteller und tatsächlich leistender Unternehmer nicht identisch sind.
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Ist-Verteueureung / Grenze soll bleiben
Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 21.09.2011 soll die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzgrenze dauerhaft bei 500.000 EUR bleiben. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.
Erläuterung: Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 EUR könnten jedoch die sogenannte Ist-Versteuerung wählen. Die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011
Essenslieferungen mit 7% Umsatzsteuer
Nach Aussage des BFH führt die Abgabe von Standardspeisen dagegen zum Regelsteuersatz, sobald der leistende Unternehmer seinen Kunden zusätzliches Mobiliar, wie Tische mit Sitzgelegenheiten, zur Verfügung stellt. Verzehrvorrichtungen von Dritten sind nicht zu berücksichtigen, wie z.B. Tische und Bänke eines Standnachbarn.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011