Rund um den Lohn
Minijob soll auf 450 EUR steigen
Hinweis: Der Umlagesatz U1 steigt ab Anfang 2012 von 0,6 % auf 0,7 %.
Quelle: bbh Infobrief | Januar 2012
Elena-Verfahren "gestorben"
Quelle: bbh Infobrief | Januar 2012
Betriebliche Weihnachtsfeiern
In die 110-EUR-Grenze sind z.B. Verzehr, Tabakwaren, Süßigkeiten, Fahrtkosten, Übernachtung, Eintrittsgelder und andere Geschenke (Wert bis 40 EUR brutto) einzubeziehen. Die Gesamtkosten sind nach Köpfen aufzuteilen; mitgebrachte Angehörige sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen.
Hinweis: Eventuell anfallende geldwerte Vorteile im Zusammenhang sind mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 25% dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011
1%-Regelung beim BFH
Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011
Musterverfahren Firmenwagenbesteuerung
Das niedersächsische FG hat die Klage zur Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1%-Regelung und Ansatz des Bruttolistenpreises abgewiesen. Das FG hat jedoch Revision zugelassen, da es sich hierbei um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handelt.
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sollte vom Bruttolistenpreis ein Abschlag in Höhe von 20 % vorgenommen und erst dann die 1%-Regelung angewendet werden. So werden marktübliche Preise als Bemessungsgrundlage verwendet. Der BFH muss nun prüfen, ob der Ansatz des Bruttolistenpreises einen geeigneten Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Firmenwagen darstellt.
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Sozialversicherungsgrößen für 2012
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
- Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2010 beträgt 31.144 EUR
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 32.446 EUR
- Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt
- Die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2012 jährlich 31.500 EUR und monatlich 2.625 EUR.
- Die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des § 18 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2012 jährlich 26.880 EUR und monatlich 2.240 EUR.
Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2012
- in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 67.200 EUR und monatlich 5.600 EUR,
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 82.800 EUR und monatlich 6.900 EUR.
- in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 57.600 EUR und monatlich 4.800 EUR,
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 70.800 EUR und monatlich 5.900 EUR
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 beträgt 50.850 EUR.
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 beträgt 45.900 EUR.
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Musterverfahren Firmenwagenbesteuerung
Das niedersächsische FG hat die Klage zur Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1%-Regelung und Ansatz des Bruttolistenpreises abgewiesen. Das FG hat jedoch Revision zugelassen, da es sich hierbei um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handelt.
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sollte vom Bruttolistenpreis ein Abschlag in Höhe von 20 % vorgenommen und erst dann die 1%-Regelung angewendet werden. So werden marktübliche Preise als Bemessungsgrundlage verwendet. Der BFH muss nun prüfen, ob der Ansatz des Bruttolistenpreises einen geeigneten Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Firmenwagen darstellt.
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Die elektronsiche Lohnsteuerkarte kommt
Die übermittelten Daten sollten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für den künftigen Lohnsteuerabzug überprüft werden. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab 2012 netto weniger in der Gehaltsabrechnung vorfindet. Vorhandene Freibeträge müssen auf jeden Fall neu beantragt werden, beispielsweise die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Da ein erhöhter Publikumsverkehr in den Finanzämtern erwartet wird, empfiehlt es sich, Anträge zu persönlichen Änderungen der ELStAM bereits jetzt über den Postweg einzureichen. Antragsformulare sind bei den Finanzämtern erhältlich oder können über das Internet abgerufen werden.
(www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do)
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Reisekostenrecht: Regelmäßige Arbeitsstätte
Durch die geänderte Rechtsprechung des BFH entfällt eine weitere Erfassung eines geldwerten Vorteils, da es nur eine im Einzelfall zu bestimmende regelmäßige Arbeitsstätte geben kann.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011
Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 12/2011
Zur Stelle sieben des Schlüssels „Höchster beruflicher Abschluss“ hat sich mittlerweile eine Änderung ergeben. Hier stehen neue Ziffern zur Auswahl, die zur Frage des Abschlusses im Einzelfall zu verwenden sind.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011
Lohnsteuerabzug ab 2012
Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Vorsorglich sollten diese Lohnsteuerabzugsmerkmale genau geprüft werden, um einer falschen Lohnabrechnung vorzubeugen.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011