Allgemein

Einfacheres Reisekostenrecht


Der Bundesrat hatte die auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen gestoppt. Nun hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, sodass diesbezüglich eventuell steuerliche Erleichterungen verabschiedet werden können. Vorgesehen ist eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf erheblich verringert wird. Die Eigentümer (Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer) sollen jährlich 10% der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen können.

Hinweis: Schon jetzt werden Bauherren und Eigentümer bei der energetischen Sanierung unterstützt. Das KfW-Gebäudesanierungs-programm wurde auf 1,5 Milliarden EUR aufgestockt.

Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011

Einfacheres Reisekostenrecht


Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 19.10.2011 untersucht eine Projektgruppe aus Finanzexperten des Bundes und der Länder zurzeit das steuerliche Reisekostenrecht. Ziel sei es, Vereinfachungsmöglichkeiten besonders in den Bereichen „regelmäßige Arbeitsstätte“ und „Auswärtstätigkeit“ zu finden.

Dabei werde es auch um Verpflegungsmehraufwendungen und die doppelte Haushaltsführung gehen. Nach Aussage des BMF wird dem Deutschen Bundestag voraussichtlich bis Ende Dezember 2011 ein Bericht mit verschiedenen Vereinfachungsansätzen vorgelegt werden.

Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011

Gesetzesentwurf zur Geldwäscheprävention


Die öffentliche Anhörung zum vorgelegten Gesetzesentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention beginnt am 19.10.2011. Hier sind insgesamt 27 Sachverständige eingeladen. Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den Nichtfinanzsektor (z.B. Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen.

Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschwert werden. Da die Zahl der Meldungen, besonders aus dem Nichtfinanzsektor, bisher nur gering ist, ist fahrlässiges Handeln künftig bereits ausreichend zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände soll erreicht werden, dass es mehr Meldungen gebe.
 

Quelle: bbh Infobrief | November 2011

Vorschläge für einfacheres Steuerrecht


Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgestellt. Hierzu wurde ein Zehn-Punkte-Papier erstellt, das Vorschläge zur Steuervereinfachung beinhaltet. Die Vorschläge betreffen die Bereiche außergewöhnliche Belas­tungen, Arbeitnehmer, Steuervergün­stigungen und Unternehmen.

Gerade im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen gibt es durchgreifende Ansätze nach der Aussage der Finanzminister zur Steuervereinfachung. Danach bräuchten künftig Menschen mit Behinderung, die den Pauschbe­trag in Anspruch nehmen möchten, keinerlei Belege für die krankheits­ und behinderungsbedingten Aufwen­dungen mehr vorzulegen. Auch für eine Erhöhung der Pauschbeträge wird es nach Auffassung der Länder höchste Zeit. Ebenso soll für die Steuerermäßigung bei Handwerker­rechnungen eine Vereinfachung geschaffen werden.

Durch einen Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR sollen die Fallzahlen der Steuerermäßigung mit vielen Kleinbeträgen reduziert werden. Auch für Unterneh­men gibt es Vorschläge. So soll die Verlustverrechnung bei Personenge­sellschaften vereinfacht werden. Hinweis: Die Vorschläge sollen als einvernehmlicher Beschluss der Finanzministerkonferenz eingebracht werden. Auf dieser Basis kann dann ein Gesetzesvorschlag als Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden.

Quelle: bbh Infobrief | November 2011


ELENA-Verfahren wird eingestellt


Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 28.09.2011 die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen. Hierbei wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Ände­rung des Beherbergungsstatistikgeset­zes und des Handelsstatistikgesetzes auf den Weg gebracht. Das ELENA-Verfahren soll mit diesem Gesetzes­verfahren eingestellt und alle bereits erhobenen Daten im Zusammenhang sicher gelöscht werden. Die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwal­tung stehen nach Einschätzung des Normenkontrollrates in keinem Ver­hältnis zu den erwarteten Einsparun­gen. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun abgewartet werden, das heißt, die Speicherung der Daten ist bislang weiter vorzunehmen.

Hinweis: Es gibt Bestrebungen der Verbände, die die sofortige Einstel­lung des Verfahrens fordern.


Quelle: bbh Infobrief | November 2011


Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 EUR


Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Die Länder hatten das Steuervereinfachungsgesetz im Bundesrat vorerst gestoppt.


Unter anderem soll dort geregelt werden, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits ab 2011 von 920 EUR auf 1.000 EUR steigt. Die finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer wird in der Dezember-Lohnabrechnung 2011 zur Auszahlung gebracht. Durch einen Ausgleichsbetrag von 80 EUR, der einmalig gewährt wird, ergibt sich für den Arbeitnehmer ein zusätzlicher Lohnvorteil.

Hinweis: Die Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wird vermutlich noch im Herbst 2011 beschlossen werden.


Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011


Buchhalter als Ausbildungsberuf


In deutschen Unternehmen sind rund 310.000 Buchhalter angestellt (Mikrozensus 2009 des Statistischen Bundesamtes), laut Erhebungen des b.b.h. Bundesverbandes arbeiten ca. 60.000 selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Deutschland. Eine einheitliche Ausbildung für den Beruf des Buchhalters gibt es jedoch nicht: Viele Buchhalter kommen aus dem kaufmännischen Bereich, haben eine Ausbildung in einer Steuerkanzlei absolviert oder auch ein betriebswirtschaftliches Studium abgeschlossen. Ist dieser uneinheitliche Weg zum Buchhalter noch zeitgemäß – gerade im Hinblick auf das anspruchsvolle Aufgabengebiet und das geforderte hohe Fachwissen?


Unternehmer können die Qualifikation von Buchhaltern oder selbständigen Dienstleistern nur sehr schwer einschätzen. Immer häufiger wird über einen Fachkräftemangel in diesem Beruf geklagt – und so werden Forderungen aus der Wirtschaft laut, hier endlich eine einheitliche Ausbildung zu schaffen. In dieser Situation ist auch der b.b.h. Bundesverband gefordert. Wir wollen deswegen unserer bereits vor Jahren gestarteten Initiative neue Impulse geben. In den nächsten Wochen werden wir erneut Kontakte mit Wirtschaftsverbänden, den zuständigen Behörden und Institutionen aufnehmen, um eine entsprechende Ausbildungsordnung durchzusetzen.


Fakt ist jedoch, dass dies nicht einfach möglich sein wird. Politisch gewollt ist nämlich eine Bündelung der dualen Berufsbildung: Gab es 1971 noch 606 anerkannte Ausbildungsberufe, so sind es im Jahr 2010 gerade noch 348. Bei den kaufmännischen Berufen sollen derzeit die drei bestehenden Büroberufe (Bürokaufmann, Kaufmann für Bürokommunikation und Fachangestellter für Bürokommunikation) in einen neuen Beruf „Kaufmann für Büromanagement“ zusammengefasst werden.


Argumentiert wird auch, dass in allen kaufmännischen Lehrberufen die Bereiche „Buchhaltung“ und „Rechnungswesen“ – mal mehr, mal weniger – behandelt werden. Doch für die Ansprüche der Unternehmen reicht dies nicht mehr aus – hier herrscht Bedarf an Fachkräften mit einer konkreten Ausbildung. Buchhalter können sich bislang nur über den Weg der Weiterbildung einschlägig für ihre Aufgaben qualifizieren. Dies muss sich ändern.

Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011