Allgemein
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf erheblich verringert wird. Die Eigentümer (Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer) sollen jährlich 10% der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen können.
Hinweis: Schon jetzt werden Bauherren und Eigentümer bei der energetischen Sanierung unterstützt. Das KfW-Gebäudesanierungs-programm wurde auf 1,5 Milliarden EUR aufgestockt.
Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011
Quelle: bbh Infobrief | Dezember 2011
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen
haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Vereinfachung des Steuerrechts
vorgestellt. Hierzu wurde ein Zehn-Punkte-Papier erstellt, das Vorschläge zur
Steuervereinfachung beinhaltet. Die Vorschläge betreffen die Bereiche
außergewöhnliche Belastungen, Arbeitnehmer, Steuervergünstigungen und
Unternehmen.
Gerade im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen gibt es durchgreifende Ansätze nach der Aussage der Finanzminister zur Steuervereinfachung. Danach bräuchten künftig Menschen mit Behinderung, die den Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten, keinerlei Belege für die krankheits und behinderungsbedingten Aufwendungen mehr vorzulegen. Auch für eine Erhöhung der Pauschbeträge wird es nach Auffassung der Länder höchste Zeit. Ebenso soll für die Steuerermäßigung bei Handwerkerrechnungen eine Vereinfachung geschaffen werden.
Durch einen Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR sollen die Fallzahlen der Steuerermäßigung mit vielen Kleinbeträgen reduziert werden. Auch für Unternehmen gibt es Vorschläge. So soll die Verlustverrechnung bei Personengesellschaften vereinfacht werden. Hinweis: Die Vorschläge sollen als einvernehmlicher Beschluss der Finanzministerkonferenz eingebracht werden. Auf dieser Basis kann dann ein Gesetzesvorschlag als Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden.
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 28.09.2011 die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen. Hierbei wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes auf den Weg gebracht. Das ELENA-Verfahren soll mit diesem Gesetzesverfahren eingestellt und alle bereits erhobenen Daten im Zusammenhang sicher gelöscht werden. Die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung stehen nach Einschätzung des Normenkontrollrates in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun abgewartet werden, das heißt, die Speicherung der Daten ist bislang weiter vorzunehmen.
Hinweis: Es gibt Bestrebungen der Verbände, die die sofortige Einstellung des Verfahrens fordern.
Quelle: bbh Infobrief | November 2011
Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Die Länder hatten das Steuervereinfachungsgesetz im Bundesrat vorerst gestoppt.
Unter anderem soll dort geregelt werden, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits ab 2011 von 920 EUR auf 1.000 EUR steigt. Die finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer wird in der Dezember-Lohnabrechnung 2011 zur Auszahlung gebracht. Durch einen Ausgleichsbetrag von 80 EUR, der einmalig gewährt wird, ergibt sich für den Arbeitnehmer ein zusätzlicher Lohnvorteil.
Hinweis: Die Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wird vermutlich noch im Herbst 2011 beschlossen werden.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011
Buchhalter als Ausbildungsberuf
In deutschen Unternehmen sind rund 310.000 Buchhalter angestellt (Mikrozensus 2009 des Statistischen Bundesamtes), laut Erhebungen des b.b.h. Bundesverbandes arbeiten ca. 60.000 selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Deutschland. Eine einheitliche Ausbildung für den Beruf des Buchhalters gibt es jedoch nicht: Viele Buchhalter kommen aus dem kaufmännischen Bereich, haben eine Ausbildung in einer Steuerkanzlei absolviert oder auch ein betriebswirtschaftliches Studium abgeschlossen. Ist dieser uneinheitliche Weg zum Buchhalter noch zeitgemäß – gerade im Hinblick auf das anspruchsvolle Aufgabengebiet und das geforderte hohe Fachwissen?
Unternehmer können die Qualifikation von Buchhaltern oder selbständigen Dienstleistern nur sehr schwer einschätzen. Immer häufiger wird über einen Fachkräftemangel in diesem Beruf geklagt – und so werden Forderungen aus der Wirtschaft laut, hier endlich eine einheitliche Ausbildung zu schaffen. In dieser Situation ist auch der b.b.h. Bundesverband gefordert. Wir wollen deswegen unserer bereits vor Jahren gestarteten Initiative neue Impulse geben. In den nächsten Wochen werden wir erneut Kontakte mit Wirtschaftsverbänden, den zuständigen Behörden und Institutionen aufnehmen, um eine entsprechende Ausbildungsordnung durchzusetzen.
Fakt ist jedoch, dass dies nicht einfach möglich sein wird. Politisch gewollt ist nämlich eine Bündelung der dualen Berufsbildung: Gab es 1971 noch 606 anerkannte Ausbildungsberufe, so sind es im Jahr 2010 gerade noch 348. Bei den kaufmännischen Berufen sollen derzeit die drei bestehenden Büroberufe (Bürokaufmann, Kaufmann für Bürokommunikation und Fachangestellter für Bürokommunikation) in einen neuen Beruf „Kaufmann für Büromanagement“ zusammengefasst werden.
Argumentiert wird auch, dass in allen kaufmännischen Lehrberufen die Bereiche „Buchhaltung“ und „Rechnungswesen“ – mal mehr, mal weniger – behandelt werden. Doch für die Ansprüche der Unternehmen reicht dies nicht mehr aus – hier herrscht Bedarf an Fachkräften mit einer konkreten Ausbildung. Buchhalter können sich bislang nur über den Weg der Weiterbildung einschlägig für ihre Aufgaben qualifizieren. Dies muss sich ändern.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011