Abgabenordnung
Begründung der Fristverlängerung
Sofern das Finanzamt die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung mit dem Hinweis „Steuerfall mit Spitzensteuersatz“ ablehnt, ist dies keine ordnungsgemäße Begründung für die Ablehnung. Die Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung bezüglich der Einkommensteuererklärungen sollen nach allgemeiner Ansicht einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Steuerpflichtigen, Steuerberatern und Finanzbehörden ermöglichen.
Dabei werden als Ermessensrichtlinien Grundsätze für die Ausübung des Ermessens im Einzelfall dargelegt. Im Urteilsfall hatte das Finanzamt den Steuerpflichtigen aufgefordert, die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 bis zum 30.09.2011 abzugeben. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass in den vergangenen Veranlagungszeiträumen hohe Einkünfte erzielt wurden mit der Folge, dass der Spitzensteuersatz ausgelöst wurde.
Der Steuerpflichtige wurde von einem Steuerberater vertreten, weshalb Einspruch gegen die Ablehnung erfolgte, da ja bei steuerberatenden Berufen die Frist regelmäßig ohne Angabe von Gründen bis zum 31.12. des Folgejahres verlängert ist. Anforderungen vor diesem Termin müssen begründet werden. Eine Begründung nur mit dem Hinweis, dass ein Steuerfall mit Spitzensteuersatz vorliegt, ist nach Aussage des Finanzgerichts unzulässig.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011
Elektronische Steuerdatenübertragung
Verbände fordern eine Änderung bei der elektronischen Steuerdatenübertragung in einer gemeinsamen Eingabe vom 13.09.2011 an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. Nachteile für Steuerzahler sollen so beseitigt werden. Die Verbände fordern erstens eine klare gesetzliche Verpflichtung, auch den Steuerpflichtigen stets sowohl über Inhalt als auch Zeitraum der Meldung seiner Daten zu informieren. Außerdem sollen die Finanzämter Datenabweichungen nicht einfach hinnehmen dürfen, sondern sollten diese aufklären. Schreib- und ähnliche Fehler des Steuerpflichtigen müssen nachträglich korrigiert werden können.
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011
Betriebsprüfung künftig zeitnah
Quelle: bbh Infobrief | Oktober 2011